Ihr kompetenter Verein für Sportschießen seit 1960. Entdecken Sie unsere Disziplinen und werden Sie Teil unserer Gemeinschaft.
Seit über 60 Jahren vereinen wir sportlichen Ehrgeiz mit geselligem Miteinander.
Schießsport · Hobby · Freizeit · Leistungssport
Wir bieten ambitionierten Sportschützen und interessierten Anfängern ein modernes Umfeld. Durch kontinuierliche Modernisierungen, wie unsere elektronischen Meyton-Schießanlagen, gewährleisten wir optimale Trainingsbedingungen.
Für jede Disziplin das passende Umfeld. Finden Sie Ihre Leidenschaft.
Konzentration und Präzision. Trainieren Sie an unseren modernen elektronischen Ständen.
Mehr erfahrenEine ruhige Hand ist gefragt. Wir bieten optimale Bedingungen für Anfänger und Profis.
Mehr erfahrenDie Königsdisziplin für erfahrene Schützen. Perfektionieren Sie Ihre Technik.
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Vereinsheim, Lüttelbrachter Str. 1a,
Außengelände, St. Barbara Str. 45
Außengelände Heidweiher, Amern
Cornelius Boerenkamp, Tobias Röskes, Klaus Lamers
lg(at)gut-schuss.deAndrea Machacek
Laura Joosten
des Schützenvereins GUT SCHUSS Brüggen-Born 1960 e.V.
§ 1 Der Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen-Born e.V. An der Lüttelbrachter Straße, kurz genannt „SV GUT SCHUSS Brüggen e.V.“, wurde im Jahr 1960 gegründet.
Er trägt den Namen: Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen-Born 1960 e.V.
Dieser soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden.
§ 2 Sitz des Vereins ist Brüggen.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nettetal.
§ 3 Der Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen ist politisch und konfessionell neutral.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Etwaige Gewinne aus der Tätigkeit des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den gemeinnützigen Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 4 Der Zweck des Vereins ist der freiwillige Zusammenschluss aller Schießsport-interessenten zur Pflege des Schießsportes als Leibesübung und zur Pflege des traditionellen deutschen Schützenwesens.
a) Meisterschaften und sonstigen schießsportlichen Wettkämpfen und Schützenveranstaltungen
b) die Jugendpflege zur Förderung des Nachwuchses im Schießsport
c) die Förderung und Pflege des Heimatbrauchtums.
§ 5 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Die Mitgliedschaft können natürliche Personen erwerben, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.
§ 7 Natürliche und juristische Personen können fördernde Mitglieder werden.
§ 8 Personen, die sich um den Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen und um den Schießsport besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§ 9 Die Mitgliedschaft wird durch mündliche oder schriftliche Erklärung beantragt.
Der Vorstand kann über einen Antrag abschlägig entscheiden, wenn berechtfertigte Bedenken bestehen. Die Aufnahmegebühr wird in der Beitragsordnung geregelt.
§ 10 Die Mitglieder sind verpflichtet,
a) die in dieser Satzung festgesetzten Ziele des Vereins zu fördern und zu unterstützen,
b) in allen Vereinsangelegenheiten den satzungsgemäßen Anordnungen des Vereinsvorstandes Folge zu leisten,
c) die festgesetzten Beiträge, welche eine Bringschuld sind, pünktlich zu bezahlen.
§ 11 Die Mitglieder sind berechtigt,
a) an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
b) die für die Mitglieder des Vereins erwirkten Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen,
c) auf den Versammlungen ihr Stimmrecht auszuüben.
§ 12 Die Ausübung der Mitgliedschaft ruht,
a) solange ein Mitglied mindestens drei Beitragszahlungen im Rückstand ist,
b) nach Eingang eines Ausschluss- oder während eines Schlichtungsverfahrens.
Solange die Mitgliedschaft ruht, entfallen die in § 11 festgesetzten Rechte.
§ 13 Die Mitgliedschaft erlischt,
a) durch Tod,
b) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,
c) durch Austrittserklärung,
d) durch Streichung in der Mitgliederliste des Vereins,
e) durch Ausschluss.
§ 14 Der Vereinsvorstand kann die Streichung eines Mitgliedes aus der Mitgliederliste des Vereins beantragen, wenn es nach schriftlicher Aufforderung mit den Beiträgen nochmals länger als drei Monate im Rückstand bleibt.
§ 15 Ein Mitglied kann dauernd oder auf Zeit ausgeschlossen werden, wenn es in gröblicher Weise gegen die Satzung oder Anordnung des Vereins verstößt oder das Ansehen des Vereins, sowie dessen Ziele verletzt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von einem Monat nach Zustellung Einspruch erheben, über den die nächste Vorstandsversammlung endgültig entscheidet.
§ 16 Die Mitgliedsbeiträge werden dem jeweiligen Lohn-Preis-Verhältnis angepasst und von der Hauptversammlung für mindestens eine Wahlperiode festgelegt.
§ 17 Von der Beitragspflicht werden befreit:
a) Mitglieder bei Einberufung zum Militär,
b) Mitglieder bei Besuch von berufsbildenden Lehrgängen ab 18 Jahren mit vollkommenem Verdienstausfall.
§ 18 Der Verein besteht aus:
a) der Mitgliederversammlung,
b) dem Vorstand.
§ 19 1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für,
a) die Wahl und Entlastung des Vorstandes,
b) die Wahl von zwei Rechnungsprüfern,
c) die Festsetzung der Beiträge,
d) Genehmigung von Aufwandsentschädigungen gem. § 26 a,
e) Satzungsänderungen,
f) Auflösung des Schützenvereins GUT SCHUSS Brüggen.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
Über den Verlauf der Verhandlungen ist ein Protokoll anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
In dem Protokoll müssen insbesondere alle Beschlüsse enthalten sein.
3. Die Mitgliederversammlung wird rechtzeitig vom Vorsitzenden einberufen. Zu jeder Haupt- oder außerordentlichen Hauptversammlung ist schriftlich mit Angabe der Tagesordnung einzuladen.
4. Satzungsänderungen und rechtsverbindlichen Beschlüsse können nur mit 2/3 Stimmmehrheit in der Hauptversammlung, sonstige Beschlüsse mit einfacher Stimmmehrheit in jeder Mitgliederversammlung getätigt werden.
§ 20 Bei allen Versammlungen haben die eingetragenen Mitglieder für sich Stimmrecht.
§ 21 Alle Abstimmungen und Wahlen sollen geheim getätigt werden. Wird kein Widerspruch erhoben, kann auch per Akklamation gewählt werden.
§ 22 Wählbar sind alle eingetragenen Mitglieder des Vereins ab 18 Jahre, die mit der Beitragszahlung nicht im Rückstand sind.
Gewählt ist ein Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit findet eine Neuwahl statt. Ist ein dritter Wahlgang notwendig, entscheidet der Vorsitzende oder der Versammlungsleiter.
Die Wahlzeit beläuft sich auf 2 Jahre.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 23 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem
a) Vorsitzenden
b) Kassierer(in)
c) Schriftführer(in)
d) Schießwart(in)
e) Jugendwart(in)
§ 24 Vorstand im Sinne des § 25 BGB sind der oder die Vorsitzende und der Kassierer oder die Kassiererin. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.
§ 25 Der oder die Vorsitzende ist der Leiter oder die Leiterin des Vereins und vertritt bzw. repräsentiert denselben nach außen hin gerichtlich und außergerichtlich. Er oder Sie beruft die Vorstandsitzungen und Versammlungen ein und leitet sie.
§ 26 Der Vorstand kann weitere Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben betreuen, wie z. B.: Zeugwart, Hausmeister und Ähnliches. Ebenso kann er weitere Vereinsmitglieder einladen, um über andere für den organisatorischen Vereinsablauf notwendige Aufgaben zu informieren bzw. dem Vorstand zuzuarbeiten.
§ 26a Der Vorstand und die weiteren mit der Wahrnehmung von Aufgaben betrauten Personen sind ehrenamtlich tätig. Auslagen für den Verein werden gegen Nachweis erstattet. Fahrkosten werden auf Antrag pauschal je gefahrenen Kilometer erstattet. Mit Genehmigung der Mitgliederversammlung kann eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden.
§ 27 Scheidet ein Mitglied zu § 23 während einer Wahlzeit aus, erfolgt Ersatzwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung. Ist für die Zeit bis zur Ersatzwahl kein Vertreter vorhanden, wird dieser vom Vorstand bestimmt.
§ 28 Falls erforderlich, können vom Vorstand besondere Ausschüsse, wie Sport-, Jugend-, Organisations- und andere Ausschüsse gebildet werden.
Diese Ausschüsse geben sich außerhalb dieser Vereinssatzung eigene Ordnungen.
Derartige Ausschüsse und deren Ordnungen gelten nur für die Dauer einer Wahlperiode und sind wieder aufzulösen bzw. in der nächstfolgenden Wahlperiode neu zu bilden.
§ 29 Der Verein ist verpflichtet, seine Mitglieder in Ausübung dienstlicher Obliegenheiten gegen Unfälle und Haftpflichtschäden zu versichern.
§ 30 Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung beschlossen werden.
§ 31 Der Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen kann aufgelöst werden, wenn mindestens 75% aller eingetragenen Mitglieder frühestens drei Monate vor dem erstrebten Auflösungstermin einen entsprechenden schriftlichen Antrag vorlegen, der mit den Unterschriften einer ausführlichen Begründung und Beweisführung versehen sein muss.
§ 32 Zählt der Verein weniger als 7 Mitglieder, gilt er als automatisch aufgelöst.
§ 33 Bei unerwarteten Ereignissen, wie Katastrophen, Kriege usw., die den Verein in seiner Tätigkeit zu vorübergehenden Ruhen zwingt, gilt der Schützenverein GUT-SCHUSS Brüggen nicht als aufgelöst.
§ 34 Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen, wie Geld-, Sach- und andere Werte gemeinnützigen schießsportlichen Zwecken zuzuführen.
Ein Auflösungsbeschluss kann mit einer anderweitigen gemeinnützigen Verwendung des Vermögens verbunden werden.
Es ist ein Treuhänder zu bestellen, der das Vereinsvermögen verwaltet und in sauberem Zustand hält.
Bei Abgabe von Vermögenswerten muss der Treuhänder eine Zustimmungserklärung von mindestens zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern des aufgelösten Vereins einholen.
§ 35 Die Gültigkeit vorstehender, in der Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 beschlossenen Satzung wird hiermit verkündet.
Unsere starken Partner im Schießsport
Wir sind stolzes Mitglied in folgenden Verbänden und Organisationen:
Unterstützer des SV GUT SCHUSS Brüggen-Born 1960 e.V.
Die traditionsreichste Disziplin bei GUT SCHUSS
Was sollen wir machen. Wir gründen einen Schützenverein. So begann im Jahr 1960 unser Verein.
Und was sollte bei GUT SCHUSS geschossen werden: Luftgewehr und Kleinkalibergewehr.
Kein Wunder also, dass die Gewehrdisziplinen bis heute den Kern der schießsportlichen Aktivitäten bilden.
Aushängeschild des Vereins ist die Erste Luftgewehr-Mannschaft, die in der Regel in der höchsten Bezirksklasse startet – um manchmal den Aufstieg in die Landesliga für kurze Zeit zu schaffen.
Für Luftgewehr bauten die Schützen einen eigenen Stand, mit dem Kleinkaliber wurde in die Nachbarschaft gereist.
Da Letzteres aber auf Dauer zu anstrengend wurde schlief das Schießen mit dem Kleinkalibergewehr in den 70er Jahren ein – um 2009 wiederbelebt zu werden.
Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.
Gezielt wird mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich "das Schwarze" in der Mitte des Ringkornes befindet wird der Schuss gelöst und trifft die Zehn. Damit der eigene Körper möglichst ruhig steht, tragen Gewehrschützen für Außenstehende recht seltsam anmutende Schießkleidung – fälschlicherweise immer wieder mal als Schutzkleidung bezeichnet.
Jacken und Hosen aus festem Material und Schuhe mit extrastarker Sohle geben dem Gewehrschützen halt und erleichtern die Wiederholung beim Zielvorgang.
Mit einem großen Fundus von vereinseigenen Sportgeräten im Luftdruckbereich konzentriert sich die vor einigen Jahren wieder intensivierte Jugendarbeit auf die Disziplin Luftgewehr und Luftgewehr-3-Stellung.
Fast 20 aktive Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren sorgen seither wieder für regelmäßige Erfolge bei den Meisterschaften, Beleg für die engagierte und fachkundige Arbeit des Jugendbetreuer- und Trainerteams.
Aber auch die große Zahl von Aufgelegt-Schützen (Damen und Herren), die in mehreren Mannschaften an den Start gehen, zeigt enormen Trainingseifer und dem folgend werden hervorragende Ergebnisse erzielt.
| 1.Mannschaft Freistehend | Ingo Hammanns | lg(at)gut-schuss.de |
| 1.Mannschaft Auflage | Herta Bienen | lg(at)gut-schuss.de |
| 2.Mannschaft Auflage | Cornelius Boerenkamp | lg(at)gut-schuss.de |
| 3.Mannschaft Auflage | Fedor Gerber | lg(at)gut-schuss.de |
Präzision und Konzentration
Pistolenschießen ist eine der schwierigeren Disziplinen beim Sportschießen. Der Schütze steht nicht ganz frontal zur Scheibe und hat die Pistole in einer Hand. Die Pistole muss möglichst ruhig gehalten werden. Dabei wird über Kimme und Korn das Ziel anvisiert.
Das verlangt dem Schützen eine spezielle Kondition ab, um die Waffe möglichst ruhig halten zu können. Darüber hinaus erfordert es ein hohes Maß an Konzentration, einen sauberen Abzugsvorgang und eine gute allgemeine Kondition, um einen Wettkampf von 40 Schuss durchstehen zu können.
Die 10 auf der Scheibe ist 11,5 mm groß und bis zur Scheibe sind es 10 m.
Zurzeit hat GUT SCHUSS Brüggen zwei Mannschaften im Wettkampfbetrieb in der Disziplin Luftpistole.
Darüber hinaus erfreut sich in der letzten Zeit bei älteren Schützen auch die Disziplin Luftpistole-Auflage größerer Beliebtheit. Die Entfernung zur Scheibe ist dabei die gleiche. Der Schütze hält die Pistole auch nur in einer Hand, darf die Pistole aber auf eine Stütze auflegen. Auch in dieser Disziplin ist der Verein im Wettkampf vertreten.
| 1. Mannschaft Luftpistole | Klaus Lamers | lupi(at)gut-schuss.de |
| 2. Mannschaft Luftpistole | Klaus Lamers | lupi(at)gut-schuss.de |
Alles ins Gold
Ganz jung im Sportprogramm von GUT SCHUSS ist das Bogenschießen.
Angetrieben von einer privaten Nachfrage aus Born, wo man denn in der Gemeinde Brüggen diese Sportart betreiben könne, entschied der Vorstand im Frühjahr 2011 sich der Sache offen anzunehmen. Voraussetzung war ein „überschaubarer Investitionsplan“ und - noch wichtiger – Eigenmotivation und Organisation der Bogensportinteressenten.
Dass der Bogensport sich immer größerer Beliebtheit erfreut bestätigte sich schnell. Allein ein Artikel im Brüggener Stadtjournal in der Maiausgabe 2011 reichte aus, um 15 Interessenten anzusprechen, die schnell mit großem Engagement den Aufbau der neuen Abteilung in Angriff nahmen. Die Suche eines Schießplatzes, Beschaffung von Scheiben, Auflagen, Pfeile und Bogen wurden mit großem Einsatz vorangetrieben, so dass schon nach 4 Wochen die ersten Pfeile flogen.
Beim Bogenschießen unterscheiden wir zwischen drei Bogenarten:
Bogenschießen bei GUT SCHUSS: Von Seiten des Vereins werden für Anfänger mehrere Recurvebogen vorgehalten. In der Regel empfiehlt sich für den Einsteiger dennoch sehr bald die Beschaffung (Leihe oder Kauf) eines eigenen Bogens.
Die meisten Bogenschützen bei GUT SCHUSS nutzen den sportlichen Recurvebogen. Daneben sind einige Langbogenschützen aktiv.
Da die Abteilung gerade erst mit ihren Aktivitäten begonnen hat, gilt das Vereinsmotto:
Wir fördern das sportliche Bogenschießen.
Und die Geselligkeit gehört dazu – ebenso wie die gemeinsamen Arbeitseinsätze bei Platz- und Materialpflege. Je nach Interessenlage kann sich jeder Bogenschützen einbringen.
Sabine Schneiders/Rainer Thieme
Die Königsdisziplin
Die Inhalte für die Abteilung Kleinkaliber werden aktuell für Sie zusammengestellt.
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SV GUT SCHUSS Brüggen-Born 1960 e.V.
Schützenverein GUT SCHUSS Brüggen-Born 1960 e.V.
Lüttelbrachterstr. 1a
41379 Brüggen
Tel: 02163 58703
Kontakt:
E-Mail: klaus.lamers@aol.com
Telefon: 0157 52 85 55 70 oder 02163 953 298
Vorstand gem. § 26 BGB:
1. Vorsitzender Klaus Lamers
Kassierer(in) Maria Dittrich
Vereinsregister:
Amtsgericht Krefeld VR-Nr. 3886
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Udo Boochs
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